Schaden vor der Wasseruhr, zählt nicht

Nicht selten kommt es zu Wasserschäden, weil der Hausanschluss vor der Wasseruhr undicht wird. Die wenigsten wissen, dass derartige Schäden, die manchmal bis zu vollgelaufenen Kellern reichen, Hauseigentümern in der Gebäudeversicherung nicht angerechnet werden darf. Eine logische Sachlage, denn der Gebäudeversicherer ist zwar zuständig und reguliert den Schaden, aber nach Versicherungsgesetz kann sich der Sachversicherer die Kosten als Haftpflichtschaden vom Wasserversorger ersetzen lassen. Deshalb gut, wenn Sie den SchadenDienst24 im Schadenfall rufen, denn diese Profis kennen sich perfekt in den gesetzlichen Grundlagen aus und sorgen dafür, dass die Schadenmeldung so erfolgt, dass derartige Schäden bei Ihnen nicht angerechnet werden.

Der Beitrag Schaden vor der Wasseruhr, zählt nicht erschien zuerst auf Schadendienst24.